Nachhaltigkeit | ESG

 

 

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten die sogenannte Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit entwickelt, die ab 2021 in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt werden muss. Darin werden unter dem Label ESG drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung. Die Details zur Verordnung stehen noch nicht fest. Dennoch müssen zum 10.03.2021 nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch auf uns werden rechtliche Anforderungen zukommen.

 

Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und werden selbstverständlich sämtliche Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern sowie den Produktlieferanten vollumfänglich erfüllen. Hierzu sind in den kommenden Monaten vor allem Produktkennzeichnungen und einschlägige Informationen zum Thema Nachhaltigkeit zu erwarten, insbesondere in welchem Umfang diese Produkte ESG-Kriterien erfüllen oder ob der Nachhaltigkeitsaspekt innerhalb eines Produktes nicht berücksichtigt wird.

 

 


Erste Informationen für unsere Kunden

 

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

 

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

 

 Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

 

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

 

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen. 

 


 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

 

 

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

 

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

 

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

 

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

 

 

 

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

 

 

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen. So weit möglich werden wir dies separat in unseren Informationen für Zuwendungen aufführen.

 


Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO) 

 

 

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden.  Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt.

 

 

 

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das die Vorschriften sich aktuell weiter Ausgestallten.

 

Wir sind bemüht, diese sorgfältig und weitgehend zeitnah um zu setzen.

 

Informationsstand 01.03.2021 / Gültig ab 10.03.2021

 

Ausblick in die Zukunft:  ESG-Weiterbildung ab Q3 2021